Tarife
Der angewendete Taxitarif findet seine Grundlage im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) und beinhalten Beförderungsentgelte und -bedingungen.
Auszug aus der "Verordnung - Taxen und Taxitarife - Landkreis Meißen"
Pflichtfahrbereich: | Landkreis Meissen |
Grundbetrag: | 3,70 EUR |
Kilometerpreis: |
werktags 6 - 22 Uhr andere Zeiten |
Anfahrt bei Fahrten außerhalb des Betriebssitzes: |
1,20 EUR |
Wartezeit: | Stunde 27,00 EUR |
Zuschläge: | Großraumtaxi 5,00 EUR Tiere je 2,50 EUR - max. 5,00 EUR |
Abbestellung: | 2,50 EUR + Anfahrt |
Den gesamten Wortlaut der "Verordnung
Taxen und Taxitarife - Landkreis Meißen"
können Sie hier einsehen.