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Tarife

Der angewendete Taxitarif findet seine Grundlage im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) und beinhalten Beförderungsentgelte und -bedingungen.

Auszug aus der "Verordnung - Taxen und Taxitarife - Landkreis Meißen"

Pflichtfahrbereich: Landkreis Meissen
Grundbetrag: 3,70 EUR
Kilometerpreis:

werktags 6 - 22 Uhr
< 3 km 2,20 EUR
< 10 km 1,90 EUR
> 10 km 1,70 EUR

andere Zeiten
2,20 EUR

Anfahrt bei Fahrten
außerhalb des Betriebssitzes:
1,20 EUR
Wartezeit: Stunde 27,00 EUR
Zuschläge: Großraumtaxi 5,00 EUR
Tiere je 2,50 EUR - max. 5,00 EUR
Abbestellung: 2,50 EUR + Anfahrt

Den gesamten Wortlaut der "Verordnung
Taxen und Taxitarife - Landkreis Meißen"
können Sie hier einsehen.


Taxi
Großraumtaxi
Großraumtaxi